Land

Wir fordern den Erhalt kommunaler Gleichstellungsarbeit!

Gestartet von: Arbeitskreis der Beauftragten für Chancengleichheit

Gerichtet an: Landesregierung von Baden-Württemberg

Beschreibung:

Am 8. März 2026, dem Internationalen Frauentag, wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Dieser symbolträchtige Termin fällt in eine Phase, in der zentrale Errungenschaften der Gleichstellungspolitik unter Druck stehen. Konkret wird gefordert, die gesetzliche Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abzuschaffen. Dies würde die Gleichstellungsarbeit zu einer freiwilligen Aufgabe der Kommunen machen und einen erheblichen Rückschritt für Frauenrechte und demokratische Teilhabe bedeuten.

Gleichstellung ist jedoch kein freiwilliges Angebot, sondern ein klarer Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. In Baden-Württemberg wird dieser Auftrag durch das Chancengleichheitsgesetz und das Landeshochschulgesetz verbindlich umgesetzt.

Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit übernehmen dabei zentrale Aufgaben: Sie wirken an Personalentscheidungen mit, fördern Frauen in Führungspositionen, schützen vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, stärken die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bringen die Perspektiven von Frauen systematisch in politische und administrative Entscheidungsprozesse ein.
Eine Abschaffung der gesetzlichen Verpflichtung würde diese Funktionen schwächen, bewährte Strukturen aushöhlen und die Vorbildfunktion des Staates infrage stellen. Gerade angesichts bestehender Ungleichheiten – etwa bei Bezahlung, Repräsentanz, Gewalt gegen Frauen und zunehmenden antifeministischen Tendenzen – braucht Baden-Württemberg starke, unabhängige und gut ausgestattete Gleichstellungsstrukturen.

Wir fordern die nächste Landesregierung daher auf, Rückschritte entschieden zurückzuweisen, die gesetzliche Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie deren Finanzierung, Ausstattung und Unabhängigkeit in Land und Kommunen dauerhaft zu sichern. Gleichstellung ist keine Kostenfrage, sondern eine Investition in Demokratie, Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.