OV Balingen

Stellungnahme zum geplanten KSK-Absetzgelände auf der Landesdomäne Waldhof in Geislingen

Gemeinsame Stellungnahme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorstand Kreisverband Zollernalb, Vorstand Ortsverband Balingen, Fraktion Kreistag Zollernalbkreis, Fraktion Gemeinderat Balingen, Fraktion Gemeinderat Geislingen.

Auf den Gemarkungen Malmsheim und Renningen unterhält die Bundeswehr ein Areal für FallschirmLuftlandungs-Übungen durch das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr und durch die USStreitkräfte. In direkter Nachbarschaft betreibt die Robert Bosch GmbH ein Forschungs- und Entwicklungszentrum und das bisher militärisch genutzte Gelände soll für den weiteren Ausbau desselben genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für die Luftlandungs-Übungen ein Ersatzgelände gefunden wird. Die Landesregierung möchte gewährleisten, dass die Robert Bosch GmbH ihr Forschungszentrum weiter ausbauen kann, die Bundeswehr aber auch weiterhin ein Übungsgelände hat. Das Land ist bereit, ihrer Verpflichtung nachzukommen, bei der Suche nach Ersatz zu unterstützen.

Aus einer von über 100 theoretisch möglichen, bereits auf 42 Standorte reduzierten Liste, wurde das Segelfluggelände in Haiterbach-Nagold als „am besten geeignet“ ausgewählt und ein Genehmigungsverfahren gemäß §30 Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eingeleitet. Parallel dazu startete das Land Baden-Württemberg eine Bürgerbeteiligung. Mit der Pressemitteilung vom 17. Februar 2022 teilte das Staatsministeriums – für die Menschen in Geislingen und Umgebung völlig überraschend – mit, dass die Landesdomäne Waldhof nach dem Scheitern der Pläne in Haiterbach fortan als Ersatzgelände dienen solle.

Geplant ist ein Areal von 1000 x 400 m in Nord-Süd-Ausrichtung. Innerhalb dieser Fläche soll eine Gras-Landepiste durch Bodenverdichtung hergestellt werden. Der Grund ist im Besitz des Landes Baden-Württemberg, wodurch es keiner Enteignungen wie in Haiterbach bedarf. Mit der größeren Entfernung zum Standort Calw hat sich die Bundeswehr offenbar abgefunden.

Auf dem Gelände wird durch lokale Landwirtschaftsbetriebe seit langer Zeit Ackerbau in Pacht betrieben. Für regionale Abnehmer:innen wird vorrangig Qualitätsgetreide, teilweise mit Bio-Zertifizierung angebaut. Aufgrund der stark überdurchschnittlichen Qualität des Ackerbodens lassen sich stets sehr gute Erträge erwirtschaften. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich zudem zwei große Betriebe der Frischeier-Erzeugung mit Boden- und Freilandhaltung.

Durch das Absetzgelände ginge dieser Ackerboden für die Lebensmittelproduktion unwiederbringlich verloren. Der Lärm der startenden, landenden und das Gelände überfliegenden Luftfahrzeuge stellt eine Gefahr starker Beeinträchtigung des Wohlergehens von Menschen und Tieren der Umgebung dar.

Die Entscheidungskriterien für oder gegen einen potentiellen Standort sind nicht transparent, die Vergleichbarkeit der untersuchten Standorte für die Bürger:innen nicht ausreichend nachvollziehbar. Der bisherige Verlauf der Suche nach einem Gelände lässt darauf schließen, dass für die betroffene Bevölkerung entscheidende Parameter wie Lärmbelästigung, Art der landwirtschaftlichen Nutzung, Artenschutz und Tierwohl nicht adäquat bewertet werden. Augenscheinlich ist die kürzeste Wegstrecke zwischen der Kaserne und dem Übungsgelände das einzig ausschlaggebende Kriterium – dies ist inakzeptabel. Zumal am Waldhofgelände, im Gegensatz zu entfernteren Standorten, kostenintensive Infrastrukturmaßnahmen (Verlegung von Straßen, Gebäuderückbau, Entwaldung) ergriffen werden müssten. Weiterhin sei auf aktiven Truppenübungsplätzen eine Koordination von Sprung- und Schießbetrieb „unmöglich“. Beides erachten wir für höchst fragwürdig.

Um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung für zukünftige Standortentscheidungen der Bundeswehr zu ermöglichen, bedarf es einer Debatte über ihre Sonderrechte bei derartigen raumordnerischen Eingriffen (z.B. über §30 LuftVG). Insbesondere müssen die Entscheidungskriterien transparent sein. Ebenso ist eine Angleichung militärischer an zivile Genehmigungsverfahren dringend erforderlich.

Für Die Grünen der Region ist die Entscheidung für ein Absetzgelände „Waldhof“ somit unverständlich und so nicht hinnehmbar. Die vermeintliche „Alternativlosigkeit“ zum Gelände Waldhof empfinden wir als Zumutung für den nahversorgenden Ackerbau, den Umwelt- und Naturschutz und letztlich die Steuerzahler:innen.

Daher fordern wir die Wahl eines alternativen Standorts für ein Absetzgelände, der evtl. weitere Anfahrtswege erfordert, aber den Schutz von Mensch und Natur deutlich stärker beachtet.

PDF-Pressemitteilung: Stellungnahme KSK-Absetzgelände

Die Vorstände
Kreisverband Zollernalb
Ortsverband Balingen

Die Grünen Mitglieder der Fraktionen im
Kreistag des Zollernalbkreises
Gemeinderat Balingen
Gemeinderat Geislingen im ZAK